Überprüfung der Gasanlage
Gemäß der ÖVGW-Richtlinie GK 71 müssen Gasanlagen alle 15 Jahre auf Dichtheit überprüft werden.
Dabei werden folgende Bereiche der Gasanlage überprüft:
Dabei werden folgende Bereiche der Gasanlage überprüft:
- Verbrauchsleitung
- Verteilungsleitung
- Gaszähleranlage
- Absperreinrichtungen
- Abgasführung
- Geräteanschlussleitung
- Angeschlossene Gasgeräte
- Gasdruckregler und Sicherheitseinrichtungen
Innensanierung der Gasleitung ohne Aufstemmen mittels BCG Gas 2000
Sollte bei der Überprüfung der Gasleitung eine Undichtheit ergeben haben, so besteht die Möglichkeit, die bestehende Gasleitung von innen zu sanieren. In diesem Fall wird ein spezielles Flüssigdichtmittel in das System eingefüllt, das sich von innen an die undichten Stellen der Gasleitung legt und somit vorhandene Lecks verschließt.
Erneuerung der Gasleitung
Sollte eine Innendichtstellung aufgrund einer zu hohen Leckrate nicht möglich sein, so muss die Gasleitung erneuert werden. In diesem Fall wird die undichte Gasleitung freigestemmt, demontiert und durch eine neue Gasleitung ersetzt. Auch diese Arbeit führen wir gerne für Sie durch.